Fusion

Wenn Unternehmen sich zusammenschließen wollen, also eine Fusion anstreben, haben sie verschiedene Vorteile im Auge. Mit größerer Marktmacht lassen sich zum Beispiel niedrigere Preise in Verhandlungen mit Zulieferern einfacher durchsetzen. Das gilt im Handel zum Teil schon heute, da der Markt dort unter nur wenigen Wettbewerbern aufgeteilt ist. Der zweite große Vorteil einer Fusion ist die mögliche interne Kostenersparnis: Viele zentrale Aufgaben, vor allem in der Verwaltung, müssen nach einem Zusammenschluss zweier Unternehmen nicht mehr doppelt erledigt werden. Das macht unter Umständen Einsparungen beim Personal und der betrieblichen Infrastruktur möglich.

Fusionskontrollen

Bedeutende Fusionen werden von Kartellbehörden kontrolliert. Sie sind in einer Marktwirtschaft dafür zuständig, dass es einen Wettbewerb gibt und können daher Zusammenschlüsse verbieten. Denn eine zu große Marktmacht kann  den Wettbewerb gefährden  oder sogar zu einem besonders unerwünschten Monopol führen. Die Behörden können die Fusion aber auch nur unter Auflagen genehmigen – etwa mit der Bedingung, dass ein Teil der fusionierten Firma gleich wieder verkauft werden muss. Eine solche Fusionskontrolle gibt es in fast allen Industriestaaten und auch auf europäischer Ebene. Dort liegt die Verantwortung bei der EU-Kommission (Link setzen), insbesondere beim Wettbewerbskommissar. In Deutschland entscheidet zunächst das Bundeskartellamt in Bonn. Es hat mit rund 1000 Fällen pro Jahr zu tun. Dabei geht es stets um schon bedeutende Unternehmen: Die Fusionspartner müssen weltweit mehr als 500 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen, innerhalb Deutschlands muss mindestens eine der beteiligten Firmen mehr als 25 Millionen Euro Geschäft machen und die andere mindestens 5 Millionen Euro. Allerdings darf der Bundeswirtschaftsminister eine vom Amt untersagte Fusion auf Antrag trotzdem genehmigen. Am Anfang steht dann ein Gutachten der Monopolkommission, die den Minister in Wettbewerbsfragen berät. Ihr Votum ist  nicht bindend, über die sogenannte Ministererlaubnis entscheidet der Wirtschaftsminister allein. Sie kann zum Beispiel erteilt werden, wenn die Fusion mit einem überragenden Interesse der Allgemeinheit begründet wird; das kann auch der Erhalt von Arbeitsplätzen sein.

Quelle: AKTIVonline, Michael Stark