Geldpolitik
Geldpolitik ist der Einsatz der geldpolitischen Instrumente zur Verhinderung von Inflation in einer Volkswirtschaft. Neben diesem vorrangigen Ziel der Preisstabilität soll die Geldpolitik oft auch die allgemeinen wirtschaftspolitischen Ziele (z.B. Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum) im Blick haben. Die Ausführung der Geldpolitik liegt in den Händen von Notenbanken, allerdings innerhalb eines gesetzlichen Rahmens, in dem auch das geldpolitische Instrumentarium festgelegt ist. Unabhängig sind Notenbanken dann, wenn sie beim Einsatz der geldpolitischen Instrumente gegenüber der Regierung funktionelle und personelle Entscheidungsfreiheit haben.
Die Geldpolitik für die Mitgliedsländer der Europäischen Währungsunion liegt seit Januar 1999 bei der Europäischen Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt. Die nationalen Notenbanken, wie z.B. die Deutsche Bundesbank, unterstützen die EZB bei ihren Aufgaben. Die Entscheidungen über die Geldpolitik im Euroraum trifft der EZB-Rat, in dem das EZB-Direktorium sowie die Zentralbankpräsidenten der einzelnen Mitgliedsstaaten vertreten sind.
Bei ihrer geldpolitischen Strategie setzt die EZB auf drei Hauptelemente: Zum einen auf eine Festlegung des Ziels der Preisstabilität: Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex soll jährlich höchstens um 2 Prozent steigen. Zum anderen auf die zwei Säulen zur Erreichung dieses Ziels: Ein Referenzwert für das Geldmengenwachstum und eine breit fundierte Beurteilung der Aussichten für die künftige Preisentwicklung und der Risiken für die Preisstabilität.
Die Europäische Zentralbank verfügt über zahlreiche Instrumente, um den Europäischen Währungsraum mit ausreichend Geld auszustatten. Dazu gehören die Offenmarktgeschäfte und die "Ständigen Fazilitäten". Durch sie können sich Geschäftsbanken entweder Geld bei der Notenbank leihen oder an sie verleihen. Die entsprechenden Zinssätze für die Offenmarktgeschäfte und die Ständigen Fazilitäten haben für den Euroraum eine Leitzinsfunktion. (Gg)