Gemeinsamer Bundesausschuss
Dem Gemeinsamen Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenkassen gehören Vertreter von Ärzten, Krankenkassen, Krankenhäusern und Patienten bzw. deren Verbänden an. Aufgabe des Gremiums ist es, Vorgaben des Gesetzgebers so zu spezifizieren, dass diese für Kassen, Ärzte oder Versicherte als konkrete Andlungsvorgaben fungieren können.
So bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss zum Beispiel, welche Leistungen zur Vorsorge gehören und damit von der Praxisgebühr ausgenommen werden, welche konkreten Leistungen in den Pflichtkatalog der Kassen aufgenommen werden oder welche Arzneien nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden.
Damit übernimmt der Gemeinsame Bundesausschuss Aufgaben der "Normensetzung", also des Gesetzgebers, und befindet sich so in der schwierigen Situation, oftmals nicht eindeutig definierte Vorgaben der Regierung in einem heterogen besetzten Gremium rechtlich bindende Anweisungen umzusetzen.
Dabei haben die Patientenvertreter erstmals ein Anhörungsrecht, allerdings kein Stimmrecht. (Pi)