Gemeinschaftssteuern
Gemeinschaftssteuern sind Steuern, die Bund und Ländern gemäß Artikel 106 Abs. 3 des Grundgesetzes gemeinsam zustehen.
Zu den Gemeinschaftssteuern zählen Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuer vom Ertrag, Zinsabschlag und Körperschaftsteuer (Einkommensteuer), Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer (Umsatzsteuer).
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