Gesetzgebungsverfahren
Bundesgesetze werden vom Parlament, dem Deutschen Bundestag beschlossen. Nach ihrer Annahme müssen Sie unverzüglich dem Bundesrat, der Ländervertretung zugeleitet werden. Man unterscheidet Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss und solche, gegen die er lediglich Einspruch einlegen kann.
Die Einspruchsfrist gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz beträgt zwei Wochen. Einsprüche des Bundesrats können durch einen mehrheitlichen Beschluss im Bundestag zurückgewiesen werden. Das betreffende Gesetz gilt damit als beschlossen.
Ist für ein Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich und lehnt der Bundesrat diese ab, dann kann er innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Gesetzes den Vermittlungsausschuss anrufen.
Stimmt der Bundesrat dem Gesetz zu, fertigt der Bundespräsident nach Gegenzeichnung durch die Regierung das Gesetz aus. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet.