Gewerbe

Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig ausgeübt wird, planmäßig auf Dauer angelegt ist und auf Gewinn abzielt. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.

  • Erlaubt: Selbstverständlich darf die ausgeübte Tätigkeit nicht generell verboten sein. Umstritten sind aber Fälle, bei denen die Geschäfte bzw. Handlungen zwar nicht verboten, aber als unsittlich erachtet werden – das beste Beispiel hierzu ist die Prostitution. Mit dem „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ bezog der Deutsche Bundestag 2016 dazu Stellung: Demnach kann die Prostitution ein offizielles Gewerbe sein, muss dazu aber bestimmten Regeln folgen – zum Beispiel müssen Prostitutionsgewerbe offiziell angemeldet und von der zuständigen Behörde erlaubt werden, Prostituierte sind zudem dazu verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden.
  • Selbstständige Ausübung: Dieses Kriterium erfüllt jeder, der seine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten sowie seine Arbeitszeit frei bestimmen kann – also im Gegensatz zum klassischen Arbeitnehmer nicht weisungsgebunden ist.
  • Planmäßig und auf Dauer angelegt: Die Geschäftstätigkeit muss in einer gewissen Regelmäßigkeit mit einer entsprechenden Geschäftsabsicht wiederholt werden, damit sie ein Gewerbe darstellt. Die Tätigkeit darf also nicht nur gelegentlich oder sogar nur einmalig ausgeübt werden.
  • Gewinnerzielungsabsicht: Für Gewerbetreibende muss der Vorsatz gelten, in absehbarer Zeit Gewinn machen zu wollen. Es darf also nicht nur um die Deckung von Kosten gehen – die gewerbetreibende Person muss die Absicht haben, durch die wiederholten und regelmäßigen Geschäfte höhere Einnahmen als Ausgaben zu haben. Dabei geht es nicht darum, ob tatsächlich Gewinn gemacht wird, sondern darum, dass der Gewerbetreibende diese Absicht hat.

Zu den Gewerben zählen insbesondere die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe in Handwerk und Industrie sowie das Dienstleistungsgewerbe (z.B. Handel, Banken und Versicherungen). Nicht als Gewerbe zählen freiberufliche (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Lehrer etc.) sowie landwirtschaftliche Tätigkeiten.

Die gesetzlichen Regelungen zur Führung eines Gewerbes sind in der Gewerbeordnung (GewO) enthalten. So muss zum Beispiel jede gewerbliche Tätigkeit bei der jeweils zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden – umgangssprachlich wird hierbei auch vom „Gewerbeschein“ gesprochen. Alle Gewerbe unterliegen der Gewerbeaufsicht, die von den kommunalen oder auf Kreisebene eingerichteten Gewerbeaufsichtsämter ausgeübt wird.