Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag und analog der Kinderfreibetrag legen fest, welcher Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Sie sind geboten, da das Einkommen, mit dem Menschen ihren notwendigen Lebensunterhalt bestreiten, nicht besteuert werden darf. Dies hat das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Die Höhe der Freibeträge orientiert sich an der Höhe des staatlich festgelegten Existenzminimums. Die Bundesregierung bestimmt es seit 1995 alle zwei Jahre in einem gesonderten Bericht.

Wirkung

Obwohl Freibeträge das Existenzminimum vor dem Zugriff des Staates schützen, werden sie immer wieder mit dem Hinweis auf soziale Ungerechtigkeit kritisiert. Denn Gutverdiener profitieren von ihnen – gemessen in Euro – stärker als Menschen mit niedrigerem Einkommen. Grund dafür ist das sogenannte progressive Steuersystem in Deutschland, das Gutverdienende  stärker zur Kasse bittet. Weil Freibeträge das zu versteuernde Einkommen senken, kommt es zwangsläufig dazu, dass die individuell höchsten Steuersätze nicht mehr zur Geltung kommen. Und diese liegen bei Menschen mit gutem Einkommen aufgrund der Progression immer über denen der Geringverdiener. Im Fall des Kinderfreibetrags besteht die gleiche Systematik. Allerdings gibt es alternativ auch das Kindergeld, das Eltern einkommensunabhängig in gleicher Höhe ausgezahlt wird. Für viele Steuerzahler mit geringerem Einkommen übersteigt das Kindergeld die finanziellen Vorteile des Kinderfreibetrags. Für besser Verdienende bleibt es bei dem für sie günstigeren Freibetrag, und das Kindergeld wird angerechnet.

Quelle: AKTIVonline, Michael Stark