Haftpflichtversicherung

Die Grundlage für jede Art von Haftpflichtversicherung bilden die Bestimmungen zur Haftpflicht in Deutschland. Die Haftpflicht ist definiert als Verpflichtung, einer anderen Person Schaden zu ersetzen, welcher durch eigene, nicht vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen entstanden ist. Ein Schadensverursacher ist gesetzlich dazu aufgefordert, dem Geschädigten den entstandenen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden vollständig zu ersetzen.

An dieser Stelle kommt die Haftpflichtversicherung ins Spiel. Sie ist ein Versicherungsvertrag, der im Falle von Schadenersatzansprüchen greift. Fügt der Versicherte einer dritten Partei ungewollt Schaden zu und wird dafür finanziell haftbar gemacht, zahlt die Haftpflichtversicherung den Betrag. Haftpflichtversicherungen gibt es für viele verschiedenen Bereiche, die drei wesentlichen Ausprägungen der Versicherung sind folgende:

  • Die private Haftpflichtversicherung: Für private Versicherungsnehmer. Sie sichert eine Einzelperson sowie deren Familie im Falle von Haftpflichtforderungen ab. Die typischen Risiken des Alltags sind damit abgedeckt, insbesondere entstehende Schäden aus der Sportausübung, der Tierhaltung oder dem Haus- und Wohnungsbesitz.
  • Die berufliche Haftpflichtbesicherung: Für private Versicherungsnehmer. Diese Personenversicherung deckt im Beruf verursachte Schäden gegenüber Dritten ab.
  • Die betriebliche Haftpflichtversicherung: Für Gewerbetreibende, industrielle Unternehmen, Freiberufler und Handwerker. Sie deckt gewerbliche und industrielle Risiken ab, insbesondere durch Mitarbeiter verursachte Schäden.

Pflichtversicherungen

Während die genannten drei Arten der Haftpflichtversicherung grundsätzlich freiwillig sind, gibt es auch verschiedene Haftpflichtversicherungen, deren Abschluss Pflicht ist. So muss man zum Beispiel bei der Zulassung eines Autos eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen können. Darüber hinaus gilt für besonders verantwortungsvolle Berufsgruppen, wie Ärzte und Hebammen, Anwälte und Notare oder Finanzdienstleister eine gesetzliche Verpflichtung für den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Der Schwerpunkt der Haftung orientiert sich am Beruf. Während in medizinischen Berufen Personenschäden im Vordergrund stehen, liegt der Schwerpunkt in den beratenden Berufen auf der Vermögensschadenhaftpflicht.

In einigen Bundesländern müssen auch Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung besitzen.

Ausschlüsse

Nicht jeder Schadensfall wird von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt. So erlischt der Versicherungsschutz, wenn Schäden vorsätzlich verursacht worden sind. Außerdem lassen sich keine Ansprüche zwischen Familienmitgliedern, die im selben Haushalt leben geltend machen. Dasselbe gilt für Ansprüche zwischen im selben Vertrag mitversicherten Personen.

Ebenso wenig kommt die Versicherung für selbst erlittene Schäden auf. Geldstrafen oder Bußgelder, die im Zusammenhang mit dem Schadenfall entstehen, deckt die Haftpflicht nicht ab. Gleiches gilt für Schäden an geliehenen, gepachteten, gemieteten oder geleasten Dingen.