Hausratsversicherung
Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung, die das Inventar einer Privatperson gegen Schäden und dadurch entstehende Folgekosten absichert. Das Inventar umfasst alles, was dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dient, oftmals spricht man deswegen vereinfacht von „allen beweglichen Gegenständen im Haushalt“. So sind zum Beispiel Gebrauchsgegenstände wie Haushaltsgeräte, Technik und Kleidung, Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Teppiche, Verbrauchsgegenstände wie Nahrungsmittel, Wertsachen wie Schmuck und Bargeld – diese aber nur bis zu einer je nach Versicherung variierenden Entschädigungsgrenze – oder auch Haustiere in der Hausratversicherung versichert.
Die Hausratversicherung greift bei vielen Schadensursachen. Die wesentlichen sind Feuer, Wasserschäden, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Raub sowie Vandalismus. Da sie eine sogenannte verbundene Versicherung ist, sind diese Ursachen nur im Ganzen zu versichern, nicht einzeln. Die Versicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert des Hausrats, das heißt, sie bezahlt den Betrag, der für die Wiederbeschaffung der Gegenstände in neuwertigem Zustand aktuell aufgewendet werden muss. Nicht nur die Wohnung ist versichert, sondern das gesamte Grundstück – so umfasst der Schutz auch Terrassen, Garagen, Anbauten und Kellerräume. In Mehrfamilienhäusern gehören auch gemeinschaftlich genutzte Räume wie zum Beispiel Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder Waschkeller dazu. Zudem sind weitere Kosten abgedeckt, die durch den Schaden entstehen, zum Beispiel Aufräum- oder Entsorgungsarbeiten von zerstörtem Inventar oder die Reparaturkosten nach einem Einbruch.
Ausweitungen des Schutzes
Wird kein eigener Hausstand gegründet und besteht die Absicht einer späteren Rückkehr in die Wohnung der Eltern, besteht für Kinder, die im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums oder eines Wehr- bzw. Zivildienstes eine eigene Wohnung beziehen, der Versicherungsschutz auch in der neuen Wohnung weiter.
Wird er rechtzeitig gemeldet, besteht bei einem Umzug der Versicherungsschutz zudem für eine Übergangszeit von meist zwei bis drei Monaten sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung des Versicherten. Dabei sind auch Schäden während des Transports mitversichert.
Meist ist in einer Hausratversicherung auch eine Außenversicherung enthalten – oder es gibt die Möglichkeit, diese zusätzlich abzuschließen. Sie versichert während einer Reise mit einer Dauer bis zu drei Monaten die mitgeführten persönlichen Dinge.
Ausschlüsse und Zusatzversicherungen
Allgemein gilt die Hausratversicherung nicht bei Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Wird in der Wohnung zum Beispiel ein Fenster offengelassen und es entstehen infolgedessen durch Regen Wasserschäden, greift die Versicherung ebenso wenig wie wenn etwas fallen gelassen wird und so kaputt geht.
Zudem werden ein paar spezielle Schadensfälle wie zum Beispiel Überspannungsschäden durch einen Blitzeinschlag oder auch einfacher Diebstahl vom regulären Umfang der Hausratversicherung nicht abgedeckt. In diesen Fällen wird aber oftmals eine entsprechende Zusatzversicherung angeboten.
Stand: Juli 2019