Kapitaldeckungsverfahren

Vieles, was für den privaten Haushalt gilt, gilt auch für den Staatshaushalt. Altbekannte, bewährte Haushaltregeln treffen oft ins Schwarze - diese zum Beispiel: „Spare in der guten Zeit, dann hast Du in der Not...“ Leicht abgewandelt, ist das eine Leitlinie für die Altersvorsorge: heute sparen, um morgen davon leben zu können. Genau diese Idee gibt es auch in der Ökonomie schon lange. Hier hat sie nur einen anderen Namen: Kapitaldeckungsverfahren (oder, gleichbedeutend, Anwartschafts-Deckungsverfahren).

Die Grundidee

Hinter dem Kapitaldeckungsverfahren steht eine einfache Grundidee: Zukünftige Leistungen werden durch planmäßiges Sparen vorfinanziert – und zwar vom Einzelnen. Jeder spart bei einer privaten Versicherungsgesellschaft regelmäßig einen bestimmten Beitrag, um später eine bestimmte Summe zur Verfügung zu haben, die er dann auf einmal oder in Teilen als regelmäßige Rentenzahlung ausgezahlt bekommt. Diese Summe nennt man Deckungskapital. Dabei ist die Hilfe der Versicherungsmathematik gefragt: Es muss ja berechnet werden, wie hoch die monatlichen Beiträge sein müssen, um über eine bestimmte Laufzeit bei einer bestimmten Verzinsung und einer angenommenen Inflationshöhe das angestrebte Deckungskapital zu bilden.

Risikostreuung bei der Anlage

Die Finanzkrise hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig eine vernünftige Risikostreuung bei der Anlage der Beiträge ist. Grundsätzlich gilt: Je sicherer eine Anlage ist, umso weniger Rendite bringt sie; je riskanter sie ist, um so höher ist die mögliche Rendite – aber eben auch das Verlustrisiko.

Private Altersvorsorge

Das Kapitaldeckungsverfahren findet in Deutschland in der privaten Altersvorsorge Anwendung. Das heißt: auch in den staatlich geförderten Riester-Angeboten, die mit privaten Altersvorsorgeangeboten arbeiten.

Das Umlageverfahren

Die gesetzliche Rente dagegen arbeitet nach dem Umlageverfahren, und das ist, salopp gesagt, der Gegenentwurf: Beim Umlageverfahren spart nicht jeder individuell für sich, sondern zahlt in einen großen Topf, die gesetzliche Rentenkasse, ein. Und aus diesem Topf wird gleichzeitig ausgezahlt: Was die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in diesem Monat an Beiträgen einzahlen, wird schon im nächsten Monat als Rente an die heutigen Rentner durchgereicht.

Risiken des Umlageverfahrens

Das Umlageverfahren birgt die große Gefahr, dass die laufenden Beitragseinnahmen die laufenden Rentenausgaben nicht decken. Das ist ein Problem, dass sich vor allem aus der demografischen Entwicklung ergibt: Weil die Bevölkerung in Ländern wie Deutschland statistisch gesehen immer älter wird und immer länger Rente beziehet, müssen künftige Arbeitnehmer und Arbeitgeber mehr Rente finanzieren. Das bedeutet: Beiträge erhöhen und/ oder Renten kürzen – beide Möglichkeiten stoßen auf wenig Zustimmung der Betroffenen. Viele Rentenexperten fordern daher, das Umlageverfahren durch das Kapitaldeckungsverfahren zu ersetzen.

(BW/ Stand: Dezember 2009)