Kindergeld

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung für Erziehungsberechtigte, die in Abhängigkeit von der Zahl und dem Alter der Kinder gezahlt wird. Beim Kindergeld handelt es sich um eine steuerliche Ausgleichszahlung für die Besteuerung des Existenzminimums der Kinder – also des Einkommens, das die Erziehungsberechtigten für den Unterhalt der Kinder aufwenden. Rechtliche Grundlage für diese Leistung ist das Einkommensteuergesetz. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob es für die Eltern günstiger ist, Kindergeld zu beziehen oder den Kinderfreibetrag in Anspruch zu nehmen.

Bezugsdauer

Generell zahlt der Staat für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Ausbildung machen, können bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld bekommen. Für Kinder, die nach dem Schulabschluss arbeitslos sind, zahlt der Staat bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld. Auch Eltern, deren Kind den Internationalen Freiwilligendienst oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, haben Anspruch auf Kindergeld – die Anspruchsdauer verlängert sich dann um die Zeit des Dienstes.

Anspruchsberechtigte

Grundsätzlich sind Eltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern anspruchsberechtigt. Aber auch andere Personen mit einem berechtigten Interesse können einen Antrag bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit stellen. Das macht zum Beispiel Sinn, wenn sie und nicht die Eltern dem Kind Unterhalt zahlen.

Die Anspruchsberechtigten müssen ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Auch wenn sie zwar im Ausland wohnen, im Inland aber uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, haben sie Anspruch auf das Kindergeld. Für Ausländer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland gilt dies in der Regel nur mit einer Aufenthaltserlaubnis.

Kindergeldberechtigte können ihren Anspruch auch abtreten. Dann zahlt der Staat das Geld beispielsweise direkt ans Kind, das für seine Ausbildung einen eigenen Haushalt unterhält.

Das Kindergeld wird in der Regel bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Als Nachweis dient unter anderem die Geburtsurkunde des Kindes. Angestellte des öffentlichen Dienstes stellen ihren Antrag bei ihrem Arbeitgeber.

Weitere Informationen

Bundesagentur für Arbeit: Informationen zum Kindergeld