Konvergenzkriterien
Für die Einführung des Euro wurden für die Teilnehmerstaaten im Maastrichter Vertrag die folgenden zwingenden Konvergenzkriterien, häufig auch als "Maastricht-Kriterien" oder Stabilitätskriterien bezeichnet, festgelegt:
- die jährliche Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte darf drei Prozent,
- die Gesamtverschuldung darf 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts BIP nicht überschreiten;
- die nationale Inflationsrate darf maximal 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten EU-Staaten liegen;
- die jeweilige Währung darf innerhalb von zwei Jahren vor der Konvergenzprüfung gegenüber dem Euro nicht abgewertet worden sein und
- die langfristigen Zinsen der betreffenden Landeswährung dürfen innerhalb des Jahres vor der Konvergenzprüfung das entsprechende Niveau der drei preisstabilsten EU-Staaten maximal um zwei Prozent überschritten haben.
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