Konvergenzkriterien

Für die Einführung des Euro wurden für die Teilnehmerstaaten im Maastrichter Vertrag die folgenden zwingenden Konvergenzkriterien, häufig auch als "Maastricht-Kriterien" oder Stabilitätskriterien bezeichnet, festgelegt:

  • die jährliche Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte darf drei Prozent,
  • die Gesamtverschuldung darf 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts BIP nicht überschreiten;
  • die nationale Inflationsrate darf maximal 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten EU-Staaten liegen;
  • die jeweilige Währung darf innerhalb von zwei Jahren vor der Konvergenzprüfung gegenüber dem Euro nicht abgewertet worden sein und
  • die langfristigen Zinsen der betreffenden Landeswährung dürfen innerhalb des Jahres vor der Konvergenzprüfung das entsprechende Niveau der drei preisstabilsten EU-Staaten maximal um zwei Prozent überschritten haben.