Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld
Kurzarbeit ist ein Instrument, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Entlassungen zu vermeiden. Die bekannteste Form ist die konjunkturelle Kurzarbeit. Mit ihr können Unternehmen auf Produktions- und Auftragseinbußen reagieren, indem sie die reguläre Arbeitszeit der Beschäftigten reduzieren. Die Unternehmen zahlen dann nur noch den Lohn oder das Gehalt für die verringerte Arbeitszeit und sparen damit Personalkosten. Voraussetzung für Kurzarbeit ist die Zustimmung des Betriebsrates. Hat ein Unternehmen keinen Betriebsrat, müssen die betroffenen Beschäftigten ihre Einwilligung erteilen.
Kurzarbeit kann in der Krise für Firmen und Mitarbeiter gleichermaßen hilfreich sein: Die Beschäftigten behalten ihre Arbeitsplätze. Das Unternehmen kann bei anziehender Auftragslage sofort wieder auf die bewährten Mitarbeiter setzen.
Das Kurzarbeitergeld
Um Einkommensausfälle während der Kurzarbeit zu reduzieren, zahlen die Arbeitsagenturen das sogenannte Kurzarbeitergeld. Anspruch haben alle Beschäftigten, deren Gehalt durch Kurzarbeit um mindestens 10 Prozent sinkt. Unternehmen müssen das Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten bei den Arbeitsagenturen beantragen und dabei gegenüber den Agenturen einen erheblichen Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen nachweisen. Gezahlt wird das Kurzarbeitergeld bis zu sechs Monate. Um die Folgen des Konjunktureinbruchs in den Jahren 2008 und 2009 abzumildern, hat die Bundesregierung die Bezugsdauer vorübergehend verlängert. So werden für Anträge, die in 2010 gestellt wurden, bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld gezahlt; für Anträge in 2011 liegt die Dauer bei 12 Monaten.
Leistungen für Beschäftigte
Die betroffenen Beschäftigten erhalten ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Lebt ein Kind im Haushalt, erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 67 Prozent.
Entlastungen für Unternehmen
Unternehmen zahlen für die Arbeitszeit, die durch Kurzarbeit entfällt, 80 Prozent der sonst fälligen Sozialversicherungsbeiträge. Die Agentur für Arbeit erstattet den Unternehmen allerdings bis März 2012 in den ersten sechs Monaten der Kurzarbeit die Hälfte dieser Beiträge. Ab dem siebten Monat übernimmt die Agentur die Beiträge komplett.
Kurzarbeit und Streiks
Sind Unternehmen indirekt von Streiks betroffen, entfällt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitskämpfe auf Kosten der Arbeitslosenkasse finanziert werden. Ob Bezieher von Kurzarbeitergeld indirekt von Streiks betroffen sind, prüft der sogenannte Neutralitätsausschuss.