Lebensversicherung

Mit einer Lebensversicherung wird der Todesfall finanziell abgesichert. Hinterbliebene des Versicherten erhalten dann Geld. Erlebt der Versicherungsnehmer den bei Vertragsabschluss vereinbarten Endzeitpunkt, bekommt er selbst den Betrag. In der Regel wird in beiden Fällen die gesamte vertraglich ausgemachte Versicherungssumme ausgezahlt. Wird dagegen die Form einer privaten Rentenversicherung gewählt, erhält der Versicherte nach dem festgelegten Datum regelmäßig Geld – üblicherweise monatlich. Ein Beispiel dafür ist eine sogenannte Kapitallebensversicherung, die als zusätzliche Altersvorsorge dient. Mit einer Lebensversicherung kann zudem das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert werden.

Ablauf

Die Anbieter von Lebensversicherungen legen das Geld ihrer Kunden an – zum Beispiel in Anleihen, Aktien oder Investmentfonds. Damit erzielte Erträge wie Kursgewinne, Zinsen und Dividenden werden zum Teil als Überschüsse an die Versicherten ausgezahlt: entweder während der Laufzeit des Vertrags oder nach Ablauf als  Überschussbeteiligung. Wegen der schon seit längerem sehr niedrigen Zinsen fällt es den Versicherungsgesellschaften schwer, die ihren Kunden versprochene Grundrendite (ohne Überschussbeteiligung) zu gewährleisten. Seit dem 1. Januar 2017 liegt der Garantiezins bei 0,9 Prozent. Beschlüsse wie diesen fasst das Bundesfinanzministerium. Lebensversicherungen haben üblicherweise eine lange Laufzeit von mehreren Jahrzehnten. Eine vorzeitige Kündigung ist aber möglich. Der Versicherungsnehmer erhält dann den  Rückkaufswert. Dieser ist im Vertrag geregelt, in konkreten Fällen aber immer wieder Grund für einen Rechtsstreit. In den ersten Jahren der Laufzeit ist der Rückkaufswert meistens deutlich geringer als die bis dahin eingezahlten Beiträge. Für den Versicherten ist die Kündigung dann ein Verlustgeschäft.

Quelle: AKTIVonline, Joachim Herr