Lkw-Maut
Die LKW-Maut in Deutschland ist eine Straßennutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge. Sie wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt und durch mehrere Gesetzesänderungen über die Jahre weiterentwickelt. Die Höhe der Maut bestimmt sich nach der auf den mautpflichtigen Straßen zurückgelegten Wegstrecke, der Emissionsklasse sowie nach der Art des Fahrzeugs. Bis auf wenige Ausnahmen gilt die Maut für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen auf allen Bundesstraßen und Bundesautobahnen.
Gründe für die Einführung
Das Hauptargument für die Lkw-Maut sind die durch die schweren Fahrzeuge verursachten Kosten für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb von Bundesstraßen und Autobahnen sowie die Umweltbelastung durch die Abgase. Durch die Anlastung dieser Kosten in Form einer streckenbezogenen Gebühr sollen die Lkw stärker an der Finanzierung der Infrastruktur beteiligt werden. Zudem sollen durch die Maut Anreize zum Einsatz schadstoffärmerer Lkw gesetzt werden.
Gestaltung der Mautsätze
Die Mautsätze werden auf der Grundlage von umfassenden Gutachten festgesetzt und sind im Bundesfernstraßenmautgesetz festgeschrieben. Der Mautsatz je Kilometer wird von wissenschaftlichen Gutachtern berechnet und setzt sich aus drei Mautteilsätzen zusammen:
- Ein Anteil für die Kosten durch Luftverschmutzung. Der Mautteilsatz wird nach den Schadstoffklassen der Fahrzeuge differenziert und beläuft sich auf 1,2 bis 8,9 Cent pro Kilometer.
- Ein Anteil für die Kosten durch Infrastrukturbelastung. Der Mautteilsatz wird nach dem Gewicht und der Achsenzahl der Fahrzeuge differenziert und beläuft sich auf 6,5 bis 16,9 Cent pro Kilometer.
- Ein Anteil für die Kosten durch Lärmbelastung. Der Mautteilsatz beträgt für alle Lkw einheitlich 0,2 Cent pro Kilometer.
Insgesamt variiert der Mautsatz zwischen mindestens 7,9 Cent und höchstens 26 Cent pro Kilometer.
Erhebung der Maut und Kontrolle der Entrichtung
Das deutsche Mauterhebungssystem wird von dem privaten Unternehmen Toll Collect GmbH im Auftrag des Bundesamtes für Güterverkehr betrieben und basiert auf satelliten- und mobilfunkgestützter Technologie.
Es gibt ein automatisches und ein manuelles Abrechnungsverfahren. Zur Teilnahme am automatischen Abrechnungsverfahren ist der Einbau einer sogenannten „On-Board-Unit“ (OBU) in den jeweiligen Lkw notwendig. Dieses Gerät ermittelt dann selbstständig die für eine gefahrene Strecke zu entrichtende Maut und übermittelt sie für die Abrechnung per Mobilfunk an den Lwk-Betreiber.
Lkw ohne dieses System müssen die Maut im Voraus bezahlen. Dies kann entweder im Internet geschehen oder an Mautterminals, die zum Beispiel an Tankstellen aufgestellt sind.
Überwacht wird die Entrichtung der Maut über stationäre, automatische Kontrollbrücken an Autobahnen und Kontrollsäulen an Bundesstraßen sowie über mobile Kontrollfahrzeuge und portable Kontrollbrücken des Bundesamtes für Güterverkehr. Nutzer, die keine oder eine zu geringe Mautgebühr entrichten, müssen zusätzlich zur nachträglichen Errichtung der Maut ein Verwarnungs- oder Bußgeld zahlen.
Stand: Mai 2022