Management
Die Begriffe Management und Manager haben sich aus dem amerikanischen Sprachgebrauch kommend über die Betriebswirtschaft in Deutschland eingebürgert, um Leitungsfunktionen und ihre Träger in Unternehmen und Organisationen zu bezeichnen. Die Wurzeln liegen jedoch im Lateinischen: Manum agere heißt "an der Hand führen". Bei der Definition von Management ist zwischen der Funktion und der Institution bzw. ihren Mitgliedern zu unterscheiden.
In funktionaler Hinsicht umfasst das Management die Gesamtheit der Tätigkeiten zur Führung oder Verwaltung von Organisationen, insbesondere eine Tätigkeit in der Unternehmensführung und den nachfolgenden Leitungsebenen. Daneben wird der Begriff aber auch für sehr spezifische Leitungstätigkeiten innerhalb eines Unternehmens gebraucht, um die Steuerung für einen Vorgang oder Prozess zu beschreiben. Ein solcher Prozess muss beeinflussbar sein; er wird durch die Definition von Anfangs- und (gewünschtem) Endzustand charakterisiert. In Abhängigkeit von der Vielfalt möglicher Prozesse, die es zu steuern gilt, hat sich eine Vielzahl an Managementbegriffen herausgebildet. Beispiele hierfür sind das Projektmanagement, Beschaffungs-, Wissens-, Innovations-, Zeit-, Materialfluss- oder Konfigurationsmanagement.
In institutioneller Hinsicht bezeichnet der Begriff die Personengruppe mit vorwiegend organisatorischer oder leitender Tätigkeit im Unternehmen, die Manager. Als Manager werden die Mitglieder der Führungsebene eines Unternehmens bezeichnet, allerdings üblicherweise nicht der an der Spitze eines eigentümergeführten Unternehmens stehenden Unternehmer selbst. Umstritten ist, wie weit in der Unternehmenshierarchie der Kreis zu ziehen ist, wenn man von Manager bzw. Management spricht: Von seiner ursprünglichen Wortbedeutung her umfasst das Management alle Personen mit leitenden Aufgaben im Unternehmen vom Vorstand oder Geschäftsführer bis zum leitenden Angestellten oder Meister, doch werden meist nur die Mitglieder der oberen Führungsebene neben der Unternehmensleitung selbst als Manager bezeichnet.
Mit der Entstehung von Aktiengesellschaften geriet im 19. Jahrhundert der angestellte Geschäftsführer, also der Manager, stärker ins Blickfeld. In der Analyse seiner Leistungen wurden überwiegend Charakteristika zu einem Sammelbegriff zusammengefasst, die Leitungs- und Kontrollfunktionen im Unternehmen betreffen. Kernpunkte der Beschreibung sind die
- übergeordnete Stellung innerhalb der Organisationsstruktur der Unternehmung,
- die Funktion der Kontrolle und Vergabe von Anweisungen,
- die Vertretung des Unternehmens und seiner Interessen nach innen und außen,
- die Aufrechterhaltung der Disziplin.
- Damit verbunden ist die Funktion der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Der Manager muss seine Arbeit in der Planung, Durchführung und Kontrolle von Führungsaufgaben am Nutzen der Organisation bzw. des Unternehmens und der daran Beteiligten (Stakeholder) ausüben, wobei er die ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Ressourcen optimal zum Einsatz bringen soll. Prinzipiell gilt diese Definition auch für den Eigentümer-Unternehmer. Bei diesem kommt aber noch etwa hinzu: er handelt im Gegensatz zum angestellten Manager einer Aktiengesellschaft oder GmbH auf eigenes Risiko und ist in seinen Entscheidungen vollkommen autonom.
Zu den typischen Haupt-Führungsaufgaben des Managements gehören:
- die strategische Unternehmensplanung mit einer Festlegung der langfristigen Konzeption zur Entwicklung der zukünftigen Geschäftsfelder
- die Entwicklung, Einführung und Aufrechterhaltung für die Leistungsfähigkeit des Unternehmens wichtiger Systemstrukturen, z.B. Planungssysteme (Finanzplanung, Produktplanung, Innovationsplanung) und das Controlling.
Das Strategiemanagement der obersten Führungsebene ist tendenziell langfristig ausgerichtet und kann wegen einer relativ großen Unbestimmtheit der verfügbaren Informationen lediglich die grobe Gesamtplanung des Unternehmens zum Inhalt haben; es bildet ein Bindeglied zwischen der übergeordneten Unternehmensphilosophie und dem Management der Geschäftsabläufe in der kurzen bis mittleren Frist dar.
Die Unternehmensleitung in die Hände bestellter Manager zu legen ist in Deutschland noch immer eine Ausnahme: Von den knapp drei Millionen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland sind 2 Millionen Einzelunternehmen, die definitionsgemäß vom Unternehmer geleitet werden. Aber auch unter den anderen Rechtsformen mit Ausnahme der Aktiengesellschaft dominiert die Einheit von Führung und Eigentum; beispielsweise wird nur ein Fünftel der 450.000 GmbHs von Geschäftsführern gemanagt, die nicht auch zum Eigentümerkreis zählen. Selbst in der Industrie sind 85 Prozent der Unternehmen eigentümergeführt. (Ro)