Minijobs

Minijobs sind eine Form der geringfügigen Beschäftigungen und nach dem maximal möglichen Monatsverdienst auch als 538€- oder vorher 450€-Jobs bekannt. Sie bezeichnen in Deutschland Arbeitsverhältnisse, bei denen das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Seit 2023 liegt die Verdienstobergrenze für Minijobs bei 538 Euro pro Monat. Diese Form der Beschäftigung ist besonders beliebt, da sie steuer- und abgabenrechtliche Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bietet.

Rechtliche Bedingungen: Für Arbeitgeber besteht der Vorteil von Minijobs darin, dass sie lediglich pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Pauschalsteuern zahlen müssen, was die Abgabenlast im Vergleich zu regulären Beschäftigungsverhältnissen senkt. Konkret zahlen Arbeitgeber eine Pauschale von 15% für die Rentenversicherung und 13% für die Krankenversicherung, zuzüglich einer Pauschalsteuer von 2%, falls keine Lohnsteuerkarte vorgelegt wird.

Für Arbeitnehmer sind Einkünfte aus einem Minijob grundsätzlich steuerfrei, und es besteht die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Sollten sich Minijobber jedoch nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, zahlen sie einen geringen Eigenanteil zur Rentenversicherung, wodurch sie vollwertige Rentenansprüche erwerben können.

Minijob neben einem Hauptjob: Ein Minijob kann auch neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden. In diesem Fall bleibt die Beschäftigung bis zu einer Grenze von 538 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies bietet Arbeitnehmern die Flexibilität, ihr Einkommen aufzubessern, ohne erhebliche zusätzliche steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Belastungen zu erfahren. 

Minijobs sind ein integraler Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes, der es Individuen ermöglicht, flexibel zu arbeiten und sich zusätzliches Einkommen zu sichern, während Arbeitgeber von geringeren Lohnnebenkosten profitieren.