Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung hilft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die persönlichen und finanziellen Belastungen im Pflegefall zu tragen. Sie zählt zu den fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland und ist im elften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Eingeführt wurde die gesetzliche Pflegeversicherung im Jahr 2005.

Versicherte

Versicherungspflichtig sind alle Bürger. Dabei gilt der Grundsatz: „Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.“ Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sind also auch dort pflegeversichert – das heißt: Sie sind Mitglied der sogenannten sozialen Pflegeversicherung. Wer dagegen privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen.

Mit rund 73 Millionen Bundesbürgern ist die Mehrheit derzeit in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert, während rund 9,2 Millionen Bürger eine private Pflege-Pflichtversicherung haben.

Leistungen

Anders als die gesetzliche Krankenversicherung wurde die Pflegeversicherung nicht als Voll-, sondern als Teilabsicherung konzipiert. Im Sozialgesetzbuch heißt es dazu: „Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“

Die konkrete Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Grad der Hilfebedürftigkeit, die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt wird. Die Hilfebedürftigkeit ist in drei Stufen gegliedert:

  • Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig
  • Pflegestufe II schwerpflegebedürftig
  • Pflegestufe III schwerstpflegebedürftig

Innerhalb der drei Stufen zahlt die soziale Pflegeversicherung Geld- oder Sachleistungen oder eine Kombination aus beidem. Versicherte können die Leistungen sowohl zuhause (ambulant) als auch in stationären Einrichtungen – wie beispielsweise Altenheimen – in Anspruch nehmen.

Von den knapp 4,6 Millionen Leistungsbeziehern entfielen 2020 rund 4,3 Millionen auf die soziale Pflegeversicherung. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit werden gut 3,5 Millionen gesetzlich Versicherte ambulant versorgt. Rund 850.000 Pflegebedürftige sind auf stationäre Hilfe in Pflegeheimen angewiesen.

Finanzierung

Die soziale Pflegeversicherung wird über das sogenannte Umlageverfahren finanziert, in dem die laufenden Beitragseinnahmen unmittelbar zur Deckung der anfallenden Pflegekosten verwendet werden. Der Beitragssatz liegt seit dem Jahr 2019 bei 3,05 Prozent und wird grundsätzlich paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Kinderlose Versicherte ab einem Alter von 23 Jahren müssen zusätzlich und ohne Beteiligung der Arbeitgeber einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten zahlen.

Die privaten Pflege-Pflichtversicherungen erheben dagegen altersabhängige Beiträge. Im Gegensatz zur sozialen Pflegeversicherung finanzieren sie sich nicht über das Umlageverfahren, sondern bilden für jeden Versicherten Altersrückstellungen.

(letzte Aktualisierung: November 2021)