Regulierung

Der Begriff Regulierung steht für die Summe der Regeln - Gesetze, Verordnungen und sonstige Bestimmungen - mit denen der Staat steuernd ins Wirtschaftsgeschehen und in das Verhalten der Marktteilnehmer eingreift. Ziel dieser Regulierung ist zum einen die Beeinflussung des Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern, um unerwünschte Ergebnisse zu verhindern. Oft geht es darum, ein vermutetes oder tatsächliches Marktversagen zu unterbinden; etwa wenn wenige Großunternehmen den Markt beherrschen. Zum anderen versucht der Staat, mit Regulierungsmaßnahmen soziale Ziele durchzusetzen. Diesem Zweck dienen z.B. die Arbeitsmarktregulierung und die Sozialgesetzgebung.

Obwohl die staatlichen Akteure mit der Regulierung meist positiv zu bewertende Ziele verfolgen, gibt es nicht selten unerwünschten Folgen. Es kommt oft zu einer Einschränkung marktwirtschaftlicher Kräfte, die das Wachstum bremst und die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhindert. So hat die OECD festgestellt, dass Deutschland eine besonders starke Regulierung im Bereich des Arbeitsmarktes aufweist. Es ist wahrscheinlich, dass diese Regulierung Unternehmen von Neueinstellungen abhält und so zur hohen deutschen Arbeitslosigkeit beiträgt. Überregulierung führt hier einer Insider-Outsider-Spaltung des Arbeitsmarktes: Während die Arbeitsplatzbesitzer geschützt werden, haben es diejenigen besonders schwer, die nach Ausbildung oder Studium erstmals oder nach Verlust ihrer Beschäftigung wieder einen Job suchen.

In anderen Bereichen ist ein Regulierungsrahmen unerlässlich, damit der Markt überhaupt funktionieren kann. Das gilt insbesondere für Märkte mit netz- oder leitungsabhängigen Angeboten, wie Bahn, Festnetztelefonie, Strom und Gas. Da der Aufbau mehrer unabhängiger Netze wirtschaftlich nicht realisierbar ist, besitzt der Netzanbieter ein so genanntes natürliches Monopol. Hier muss der Zugang der verschiedenen Marktteilnehmer zum Netz diskriminierungsfrei geregelt werden, damit der Infrastruktur-Monopolist seine Marktmacht nicht zum Schaden des Kunden ausnutzt. In Deutschland wurde hierzu 2005 eine Bundesnetzagentur geschaffen, die für Wettbewerb in netzgebundenen Wirtschaftsbereichen sorgen soll.

Auch bei Gütern und Diensten, bei denen keinerlei Marktversagen vorliegt, gibt es Gründe für ein Mindestmaß an Regulierung. Dies gilt z.B. für technische Normen, die die Kompatibilität von Produkten sicherstellen. Dies kann die Transaktionskosten der Marktteilnehmer senken, da der Käufer andernfalls einen weit höheren Informationsaufwand über Eigenschaften und Qualität des jeweiligen Gutes betreiben müsste.

Generell sollten Regulierungen regelmäßig einer kritischen Überprüfung unterzogen werden, da sie dazu tendieren, eine Eigendynamik zu entwickeln. Oft bleiben Regulierungen bestehen, wenn die Gründe, die für ihre Einführung sprachen, längst weggefallen sind. Dies verstärkt auch die Bürokratie, der sich die Wirtschaft ausgesetzt sieht, in unnötiger Weise. Die Frage, welcher Wirtschaftsbereich überhaupt reguliert werden sollte und wenn ja, in welcher Form dies am besten geschieht, ist nicht trivial. Inzwischen ist die Theorie der Regulierung zu einem eigenständigen Wissenschaftszweig innerhalb der Wirtschaftswissenschaften herangewachsen. (Ro)