Reichensteuer

Die Große Koalition aus SPD und Union hat bei Ihren Gesprächen zur Regierungsbildung im Herbst 2005 die Einführung der so genannten Reichensteuer, auch Millionärssteuer genannt, beschlossen. Sie geht auf eine Forderung der SPD zurück im Gegenzug für die von der Union geforderte und durchgesetzte, von den Sozialdemokraten zunächst aber abgelehnte Mehrwertsteuer-Erhöhung.

Die Reichensteuer sieht vor, Einkommen ab 250.000 Euro (Ledige) bzw. 500.000 (Verheiratete) pro Jahr mit einer Abgabe in Höhe von 3,0 Prozent zusätzlich zum Spitzensteuersatz zu belegen.

Umstritten ist die Reichensteuer zum einen deshalb, weil die SPD als "Senior-Partner" der rot-grünen Koalition für die Senkung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent mit verantwortlich war. Andererseits kritisierten Experten den mit einem Aufkommen der Reichensteuer von schätzungsweise 1,2 Milliarden Euro ihrer Meinung nach zu geringen Beitrag zum Bundeshaushalt.

Deshalb schlugen Fachleute vor, anstelle der Einführung einer Reichensteuer Steuerschlupflöcher zu stopfen. Denn, so ihre Begründung, trotz des inzwischen von 53 auf 42 Prozent gesenkten Spitzensteuersatzes würden in Deutschland effektiv immer noch nur 15 Prozent Einkommensteuer gezahlt.

Alternativ zur Reichensteuer war auch über die Einführung zwei neuer Steuerstufen von 45 Prozent ab 250.000 Euro Jahreseinkommen und 47 Prozent ab 500.000 Euro diskutiert worden; diese Modelle konnten sich letztlich aber nicht durchsetzen.