Rentenformel - Rentenanpassung

Mit der Rentenformel wird berechnet, wie hoch die individuelle gesetzliche Rente eines jeden Versicherten in Deutschland ausfällt. Die Formel besteht aus den Entgeltpunkten, dem aktuellen Rentenwert, dem Rentenartfaktor und dem Zugangsfaktor.

Rentenanpassung

Renten werden in der Regel jährlich angepasst, in dem der aktuelle Rentenwert in der oben beschriebenen Rentenformel neu berechnet wird. Dies geschieht mit der sogenannten Rentenanpassungsformel. Diese Formel berücksichtigt folgende Faktoren:

  • Lohnentwicklung: Bis zum 31.12.1991 dienten die Bruttolöhne als Basis zur Berechnung der Renten (Bruttolohnformel), danach erfolgte die Rentenberechnung auf Basis der Nettolöhne. Seit 2001 wird wieder eine modifizierte Bruttolohnanpassung vorgenommen, d.h. neben der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter werden auch Veränderungen des Beitragssatzes zur Rentenversicherung berücksichtigt.
  • Riester-Faktor: Der Faktor verringert mögliche Rentenanpassungen um den Prozentsatz, der bei der privaten Vorsorge staatlich gefördert wird (Riester-Förderung). Die Idee dahinter: Der Staat unterstützt die Bürger mit Steuergeldern dabei, ihre private Altersvorsorge aufzubauen. Im Gegenzug fallen die Erhöhungen der gesetzlichen Rente etwas geringer aus, weil die Versicherten über die geförderte Riesterrente die Versorgungslücke schließen können.
  • Nachhaltigkeitsfaktor: Er berücksichtigt das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenbeziehern. Wenn beispielsweise der demografische Wandel dazu führt, das immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner aufkommen müssen, soll der Nachhaltigkeitsfaktor den Rentenanstieg – und damit die Belastungen für Arbeitnehmer – dämpfen.

Schutzklausel

Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor hätten in der Vergangenheit mehrfach dazu führen müssen, dass die Renten insgesamt sinken. Solche Rentenkürzungen aufgrund der dämpfenden Faktoren hat die Bundesregierung allerdings mit einer Schutzklausel ausgeschlossen. Der sogenannte Nachholfaktor sieht stattdessen vor, dass unterbliebene Rentenkürzungen mit späteren Rentenerhöhungen verrechnet werden.  Dazu sollen die jeweils in einem Jahr möglichen Rentenerhöhungen so lange halbiert werden, bis sämtliche Anpassungen nachgeholt worden sind.

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(Stand: Oktober 2011)