Rentenschätzung - Schätzerkreis

Zur Einschätzung des künftig notwendigen Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung kommen regelmäßig Experten der Versicherungsträger, des Bundessozialministeriums sowie der zuständigen Aufsichtsbehörde im so genannten Schätzerkreis zusammen, um Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung zu hochzurechnen.

Diese Rentenschätzungen werden unter anderem unter Berücksichtigung der konjunkturellen und demografischen Entwicklung erstellt. Die Ergebnisse bilden eine wesentliche Grundlage für die Festsetzung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung im jeweils folgenden Jahr.