Rückstellungen und Rücklagen
Rückstellungen in der Bilanz zählen zum Fremdkapital eines Unternehmens. Es handelt sich um Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen, die mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Die Höhe dieser Verpflichtungen ist ungewiss. Nicht zu verwechseln sind Rückstellungen mit Rücklagen, denn diese gehören zum Eigenkapital. Zu den wichtigsten Arten gehören die Pensions- und die Steuerrückstellungen. Zu den ersten zählen die Betriebsrenten von Arbeitgebern, aber auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung für die Arbeitnehmer. Der als Rückstellung angesetzte Betrag für Betriebsrenten berücksichtigt unter anderem die durchschnittliche Lebenserwartung und die prognostizierte Inflationsrate.
Als Rückstellungen weisen Unternehmen zudem in ihrer Bilanz Steuern und Abgaben aus, die bis Ende des Geschäftsjahrs entstanden sind, deren Höhe aber noch nicht feststeht. Neben den zwei Hauptarten gibt es sonstige Rückstellungen. Ein Beispiel dafür sind drohende Verluste aus einem noch nicht abgeschlossenen Geschäft. Mit Garantierückstellungen berücksichtigen Unternehmen das Risiko, dass für die von ihnen gelieferten Waren Nacharbeiten, Ersatzlieferungen oder Schadenersatzleistungen notwendig werden könnten. Auch für Kulanzfälle werden Rückstellungen gebildet – ebenso für mögliche Zahlungen aus Gerichtsprozessen. Rücklagen als Teil des Eigenkapitals werden dagegen gebildet, um für zukünftige Investitionen oder schlechtere Zeiten vorzusorgen. Deutschen Aktiengesellschaften schreibt das Gesetz eine Rücklage von 10 Prozent des Grundkapitals vor, um mögliche Jahresverluste ausgleichen zu können. Solange dieser Wert noch nicht erreicht ist, müssen 5 Prozent des Jahresgewinns in die Rücklage fließen.
Quelle: AKTIVonline, Joachim Herr