Sachverständigenrat

Fünf Wirtschaftsweise im Sachverständigenrat

Der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ ist ein fünfköpfiges Gremium von Wirtschaftsprofessoren, das der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung ernennt. Der Sachverständigenrat arbeitet unabhängig von der Regierung oder anderen Stellen. Die fünf Mitglieder werden im Volksmund auch die fünf „Wirtschaftsweisen“ genannt.

Die Aufgaben des Sachverständigenrates

Er soll die gesamtwirtschaftliche Lage untersuchen und herausfinden, wie im Rahmen der Wirtschaftsordnung unserer Sozialen Marktwirtschaft gleichzeitig vier wichtige Ziele erreicht werden können:

  • ein stabiles Preisniveau
  • ein hoher Beschäftigungsstand
  • ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht
  • bei stetigem und angemessenem Wachstum.

Der Sachverständigenrat veröffentlicht neben dem Jahresgutachten im November auch Sondergutachten bei aktuellen Problemen oder auf Wunsch der Bundesregierung. Auch das gehört zum gesetzlich festgelegten Auftrag: Das Gremium soll wissenschaftliche Politikberatung leisten, soll es den wirtschaftspolitisch verantwortlichen Stellen und der Öffentlichkeit ermöglichen, sich ein Urteil über die gesamtwirtschaftliche Lage zu bilden.

Berufung und Mitglieder

Den Sachverständigenrat gibt es seit fast einem halben Jahrhundert: Schon 1963 wurde das Gremium eingerichtet, 1964 nahmen die ersten Wirtschaftsweisen ihre Arbeit auf. Auf Vorschlag der Bundesregierung beruft der Bundespräsident die Mitglieder ein. Es sind jeweils fünf Mitglieder für fünf Jahre. Sie werden aber nicht gleichzeitig abgelöst, sondern ihre Amtszeiten überschneiden sich.

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