Schuldenschnitt

Wenn Länder, Unternehmen oder Privatleute hoch verschuldet sind, können sie Probleme bekommen, ihre Verbindlichkeiten zurückzuzahlen. Eine Lösung ist in letzter Konsequenz ein Schuldenschnitt. Das heißt: Gläubiger und Schuldner einigen sich darauf, dass ein Teil der Schulden erlassen wird. Für einen Geldgeber klingt das  nach einem sehr schlechten Geschäft. Schließlich schreibt er einen Teil seines geliehenen Kapitals für immer ab. Trotzdem haben Gläubiger sich in der Vergangenheit immer wieder darauf eingelassen, so etwa 2012 im Fall von Griechenland. Denn bricht ein Schuldner unter seiner Schuldenlast zusammen und geht in die Insolvenz, ist für die Gläubiger  fast das gesamte Geld verloren. Die Signalwirkung ist verheerend und bringt deshalb für alle Beteiligten große Nachteile mit sich. Eine Folge ist zum Beispiel der Verlust an Vertrauen in den Schuldner, der es danach schwerer hat, neue Kredite aufzunehmen. Geldgeber, die Kapital abschreiben mussten, zögern oder verlangen zumindest höhere Zinsen. Auf der anderen Seite verhilft ein Schuldenschnitt einem Schuldner aus einer misslichen Lage – und zwar auf Kosten anderer. Zu hohes Verschulden wird somit im Nachhinein belohnt. Das animiert zum Wiederholen oder Nachahmen. Auch aus diesen Gründen ist ein Schuldenschnitt oftmals das letzte Mittel, um die Probleme einer Überschuldung zu lösen. Er kommt erst dann in Betracht, wenn andere Wege nicht zum Erfolg geführt haben. Darunter zählt zum Beispiel ein Absenken oder Erlassen der vereinbarten Zinsen, um die jährliche Schuldenlast zu drücken. Ein anderer Weg aus der Schuldenfalle ist eine Streckung des Kredits, um dem Schuldner mehr Zeit zu lassen, seine Schulden zu begleichen.

Quelle: AKTIVonline, Michael Stark