Solidarpakt
Der Solidarpakt I wurde am 13. März 1993 vereinbart und lief Ende 2004 aus. Durch ihn erhielten die neuen Länder und ihre Gemeinden über den Finanzausgleich vom Bund und den alten Ländern insgesamt 94,5 Milliarden Euro. Damit wurden ökologische Altlasten beseitigt und der Erhalt industrieller Kerne unterstützt. Der Wohnungsbau wurde mit Sanierungsmitteln gestärkt.
Der Solidarpakt II wurde am 23. Juni 2001 geschlossen; er trat am 1. Januar 2005 in Kraft und galt bis 2019. Darin verpflichtete sich der Bund, den neuen Ländern für den Aufbau Ost insgesamt 156,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Davon wurden 105,3 Milliarden Euro für den Teil des Finanzausgleichs "zum Abbau teilungsbedingter Lasten" festgelegt.
Die Beträge wurden wie folgt verteilt: 26,1 Prozent gehen an Sachsen, 19 an Berlin, 15,7 an Sachsen-Anhalt, je 14,3 Prozent an Thüringen und Brandenburg und 15,7 Prozent an Mecklenburg-Vorpommern. Die übrigen 51,2 Milliarden Euro sollen über die Jahre verteilt aus dem Bundeshaushalt in die Wirtschaftsförderung fließen.