Soziale Sicherung
Soziale Sicherung bezeichnet die Gesamtheit aller durch den Gesetzgeber unmittelbar veranlassten oder mittelbar geförderten Maßnahmen, die dem Schutz des Menschen vor individuellen Lebensrisiken und dem Ausgleich ihrer wirtschaftlichen Folgen dienen. Dazu zählen neben den direkt vom Staat gewährten Leistungen auch die von ihm beauftragten Einrichtungen der verschiedenen Sozialversicherungszweige.
Soziale Sicherung erfolgt aber auch über freiwillige Initiative etwa im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung oder der steuerlich geförderten Privatvorsorge. Nicht zuletzt tragen die Unternehmen zum Beispiel über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zur sozialen Sicherung bei.
Die Sozialversicherung
Den Kern des sozialen Sicherungssystems in Deutschland bildet die auf Bismarcks Sozialgesetzgebung (1883 bis 1889) zurückgehende Sozialversicherung: die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die 1927 geschaffene Arbeitslosenversicherung und seit 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung.
Die gesetzliche Sozialversicherung ist die bei weitem bedeutendste Sicherungsinstitution in Deutschland – sowohl nach Art und Umfang der versicherten Risiken (Krankheit, Invalidität, Pflegebedürftigkeit, Alter, Tod, Arbeitslosigkeit) als auch nach Anzahl der geschützten Personen (über 90 Prozent der Bevölkerung) und nach ihrem Leistungsvolumen (über 60 Prozent des gesamten Sozialaufwands).
Finanzierung der Sozialversicherung
Finanziert werden die Leistungen der Sozialversicherung überwiegend durch Beiträge, die von den Versicherten und ihren Arbeitgebern gemeinsam aufgebracht werden; die Unfallversicherung zahlen allein die Arbeitgeber. Zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen zahlt der Staat Zuschüsse an die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
Weitere Säulen der sozialen Sicherung
Weitere wichtige Einrichtungen der sozialen Sicherung sind Grundsicherungsleistungen wie die Sozialhilfe. Sie treten ein, wenn durch die gesetzlichen Sozialversicherungen kein ausreichendes Sicherungsniveau garantiert werden kann. Grundsicherungsleistungen sind in der Regel bedürftigkeitsgeprüft, das heißt: Sie werden nur unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse und Versorgungsansprüche gegenüber nahestehenden Dritten gewährt.
Weitere Maßnahmen der sozialen Sicherung sind der Familienleistungsausgleich (darunter das Kinder- und Erziehungsgeld), die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Kriegsopferversorgung und nicht zuletzt die Sondersysteme für bestimmte Berufsgruppen (z. B. die Beamtenversorgung und die Altershilfe für Landwirte).
Aufwendungen für Sozialleistungen
Im Jahr 2019 summierten sich die staatlich veranlassten Sozialleistungen nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft auf 1.040 Milliarden Euro – rund 30 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. 1970 lag die Quote bei 23,3 Prozent.
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