Staatshaushalt

Der Bundeshaushalt ist der mit Abstand wichtigste Einzelhaushalt in Deutschland und beinhaltet alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes. Aber auch Länder und Kommunen verabschieden eigene Haushalte. Alle Einnahmen und Ausgaben der staatlichen Ebenen zusammen bilden den Staatshaushalt. Viele staatliche Ausgaben sind per Gesetz festgelegt. Über Haushalte entscheiden aber letztlich Parlamente. Somit bestimmen gewählte Abgeordnete darüber, wer öffentliches Geld erhält. Dieses Haushaltsrecht ist mit sehr viel Macht und Gestaltungskraft verbunden. Es gilt deshalb auch als das „Königsrecht des Parlaments“. Wird eine Regierung nach der Verabschiedung des Haushalts mit neuen Aufgaben und Ausgaben konfrontiert, muss sie im Parlament einen Nachtragshaushalt auf den Weg bringen.

Ausgaben

Der mit Abstand größte Posten des Bundeshaushalts ist seit Jahren mit einem Anteil von rund 40 Prozent „Arbeit & Soziales“. Dazu zählen unter anderem die staatlichen Zuschüsse in Milliardenhöhe für die gesetzliche Rentenversicherung. Aber auch die Kosten für Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II sind enthalten. Der Spielraum für das Aufstellen eines Haushalts wird in Zukunft von der Schuldenbremse limitiert. Sie verbietet beziehungsweise begrenzt die Möglichkeit der Neuverschuldung, um Haushalte zu finanzieren. In den vergangenen Jahrzehnten wurden dagegen noch häufig mit Krediten Ausgaben bestritten. Der Bund darf im Regelfall ab 2016 nur noch neue Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Ländern ist das Schuldenmachen sogar ganz verboten.

Quelle: AKTIVonline, Michael Stark