Staatsschulden

Staatsschulden (öffentliche Schulden) ist die Summe aller vom Staat bzw. von der öffentlichen Hand aufgenommenen Kredite. Unter öffentlicher Hand versteht man Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände (Landkreise, Zweckverbände) sowie Sozialversicherungsträger.

Nach den im so genannten "Maastricht-Vertrag" festgelegten Stabilitäts- oder Konvergenzkriterien für den Euro darf die Gesamtverschuldung der öffentlichen Haushalte eines Euro-Landes 60 Prozent, die jährliche Neuverschuldung drei Prozent des Bruttonationaleinkommens (früher: Bruttoinlandsprodukt BIP) nicht übersteigen.

Für mehr Informationen, siehe Staatsverschuldung