Stabilitätsrat

Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte von Bund und Ländern. Er wurde im Zuge der Föderalismusreform II im Jahr 2009 gegründet. Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzminister der Länder sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie.

Aufgabe 1: Haushaltsnotlagen erkennen

Die wichtigste Aufgabe des Stabilitätsrates besteht darin, Anzeichen für drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dafür legen Bund und Länder dem Rat jährlich Stabilitätsberichte vor. Beschließt der Rat auf dieser Grundlage, dass einem Bundesland eine Haushaltsnotlage droht, vereinbart er mit der Landesregierung ein Sanierungsprogramm. Dazu muss die Landesregierung zunächst Vorschläge machen, wie die überhöhten Defizite abgebaut werden können.

Sanierungsprogramme erstrecken sich grundsätzlich über fünf Jahre und enthalten Pläne über den Abbau der jährlichen Nettokreditaufnahme (Konsolidierungspfad) durch geeignete Sanierungsmaßnahmen. Das betroffene Land setzt das Programm in eigener Verantwortung um. Hält das Land seine Zusagen nicht ein, kann der Stabilitätsrat die Landesregierung zur verstärkten Haushaltssanierung auffordern. Ein direktes Eingreifen ist dem Rat jedoch untersagt, weil das Grundgesetz den Ländern eine unabhängige Haushaltsführung garantiert.

Aufgabe 2: Konsolidierungsverpflichtungen überwachen

Im Rahmen der Schuldenbremse sind die ärmeren Bundesländer Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verpflichtet, bis 2020 ihr strukturelles Defizit aus dem Jahr 2010 jährlich um jeweils ein Zehntel zu reduzieren. Im Gegenzug erhalten sie Finanzhilfen vom Bund. Der Stabilitätsrat überwacht, ob die Länder ihrer Verpflichtung nachkommen und entscheidet, ob die Hilfen des Bundes weiter ausgezahlt werden.

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