Tarifeinheit

Ein Betrieb, ein Tarifvertrag: So lautet der einfache Grundsatz der sogenannten Tarifeinheit. Arbeitgeber und etablierte Gewerkschaften schätzen sie, weil sie in einem Betrieb für stabile und klare Verhältnisse sorgt. Da nur ein Tarifvertrag gültig ist, gelten für die gleichen Arbeitsplätze auch immer die gleichen Regeln. Zudem fördert die Tarifeinheit den Betriebsfrieden, da unterschiedliche Arbeitnehmergruppen nicht im ständigen Konkurrenzkampf zueinander stehen. Der Grundsatz der Tarifeinheit galt in Deutschland über Jahrzehnte. Nur eine Gewerkschaft verhandelte in einem Betrieb einen Tarifvertrag aus. Das musste nicht einmal ein Gesetz ausdrücklich vorschreiben. Die Rechtsprechung verteidigte die Tarifeinheit.

Tarifeinheitsgesetz

Das Bundesarbeitsgericht brach 2010 jedoch mit dieser Tradition. Die Richter erklärten, dass der Gültigkeit mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb nichts entgegenstehe und eröffneten damit der Tarifpluralität den Weg. Unter anderem die Spartengewerkschaften von Piloten, Lokführern oder Ärzten konnten seitdem mit richterlichem Siegel eigene gültige Tarifverträge abschließen und für ihre Konditionen alleine streiken. Die Schlagkraft dieser Gruppen ist groß, da ihre Mitglieder an wichtigen Schalthebeln sitzen. Ein Arbeitskampf kann mit begrenzten Mitteln ganze Betriebe lahmlegen. Das Drohpotenzial ist enorm. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung 2014 das Tarifeinheitsgesetz auf den Weg gebracht, das den Grundsatz „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ vorschreibt. Im Zweifel gilt demnach immer der Tarifvertrag, den die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in einem Betrieb unterzeichnet hat.

Quelle: AKTIVonline, Michael Stark