Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist ein Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes und vertritt in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften die Bundesländer. Daneben gibt es den Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA) und das Bundesinnenministerium.
Wie die Namen andeuten, vertreten die Verbände die jeweiligen Tarifinteressen des Bundes, der Kommunen und der Länder. Während die drei Institutionen bis 2005 überwiegend gemeinsam verhandelten, hat sich die Situation seit 2005 geändert: Seitdem gibt es eine zunehmende Aufsplittung tariflicher Interessen und Vereinbarungen, wodurch auch bei den jeweiligen Verhandlungen die Arbeitgebervertreter einzeln auftreten.
Zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zählen alle Bundesländer mit Ausnahme Berlins und Hessens.