Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen werden nach Ablauf oder Kündigung eines Tarifvertrags von den Tarifparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. deren Vertreter) aufgenommen.

Kommt es nicht zu einer Einigung, dann kann mit Zustimmung der Tarifparteien ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Häufig kommt es in dieser Phase aber zu Arbeitskämpfen, die allerdings nur zulässig sind, wenn sie gewerkschaftlich organisiert und durch eine Urabstimmung legitimiert werden; ansonsten spricht man von "wilden" Streiks, die unzulässig sind.

Nur wenn 75 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder für Arbeitskampfmaßnahmen stimmen, kann ein Streik beginnen. Andernfalls bzw. nach Beendigung des Streiks wird weiter verhandelt oder auch ein neues Schlichtungsverfahren eingeleitet.

Die Tarifverhandlungen sind beendet, wenn die Tarifparteien einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen haben.