Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss ist ein in Artikel 77 (2) des Grundgesetzes geregeltes Gremium des Gesetzgebungsverfahrens. Er setzt sich aus 16 Abgeordneten des Bundestages (entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen) und 16 Mitgliedern des Bundesrates (ein Mitglied pro Bundesland) zusammen. Im Gegensatz zu Beschlüssen der Ländervertretung sind die vom Bundesrat entsandten Mitglieder des Vermittlungsausschusses nicht an Weisungen ihrer jeweiligen Landesregierung gebunden.
Aufgabe des Vermittlungsausschusses bzw. seiner Mitglieder ist es, für die jeweiligen Gesetze eine Kompromissvorlage zu erarbeiten, der Bundestag und Bundesrat gleichermaßen zustimmen können.
Die Sitzungen des Vermittlungsausschusses sind streng vertraulich. Damit soll erreicht werden, dass die Mitglieder bei ihrer Arbeit im Vermittlungsausschuss unabhängig sind von den Interessen ihrer Parteien und/oder Länder.