Verschwiegenheitspflicht
Die Verschwiegenheitspflicht bezeichnet die Pflicht eines jeden Arbeitgebers, gegenüber Dritten über personenbezogene Daten eines Arbeitnehmers wie zum Beispiel Einkommen, Gesundheitszustand oder persönliche Verhältnisse zu schweigen und diese nicht unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen. Auf der anderen Seite hat der Arbeitnehmer die Pflicht, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers zu wahren. Dies gilt auch noch nach Ende des Arbeitsverhältnisses.
Stand: April 2020
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