Wirtschaftsförderung

Die Wirtschaftsförderung umfasst die staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und zur Umsetzung wirtschaftspolitischer Ziele z.B. in der Forschungs- und Regionalpolitik; sie besteht hauptsächlich aus finanziellen Beihilfen. Sie zielt immer auf bestimmte Wirtschaftsbereiche, was sie von anderen gesamtwirtschaftlich ausgerichteten Maßnahmen wie etwa der Konjunkturpolitik unterscheidet.

Zur Begründung der selektiven Förderung bestimmter Wirtschaftsbereiche oder Unternehmen wird angeführt, dass der marktwirtschaftliche Prozess allein nicht das politisch erwünschte Resultat herbeiführt; also etwa die Innovationsleistung der Wirtschaft oder die Zahl der Unternehmensgründungen ohne Förderung zu gering ausfallen oder bestimmte Regionen verarmen würden. Um das volkswirtschaftlich oder gesellschaftlich erwünschte Resultat zu erzielen, müsse daher korrigierend in den Markt eingegriffen werden, andernfalls drohe Marktversagen. Zu den wichtigsten Bereichen der Wirtschaftsförderung gehören:

  • Regionalförderung
  • Gründungs- und Mittelstandsförderung
  • Strukturpolitik
  • Forschungs- und Innovationsförderung
  • Agrarförderung
  • Wohnungsbauförderung
  • Umweltpolitik

Träger der Wirtschaftsförderung sind sowohl der Bund wie auch die Bundesländer, die nach der Zahl der Fördermaßnahmen an erster Stelle stehen. Anders ist es bei den Fördervolumina: Der Bund dominiert immer dort, wo große Summen vergeben werden. Den größten Teil der Wirtschaftsförderung des Bundes leistet die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Mittelstandsbank. Das Volumen der an Unternehmen und Existenzgründer vergebenen Mittel belief sich 2005 auf 15,5 Milliarden Euro, größtenteils in Form verbilligter Kredite.

Die Europäische Union spielt eine immer größere Rolle in der Wirtschaftsförderung. Zum einen liegt dies an der EU-Kompetenz im Bereich der Wettbewerbspolitik: Die nationalen Förderprogramme müssen durch Brüssel genehmigt werden, damit es keinen Förderwettlauf unter den Mitgliedsländern gibt. Zum anderen ist die EU in vielen Bereichen wie etwa der Regionalpolitik, Teilen der Forschungsförderung und vor allem der Agrarpolitik selbst zum Träger der Fördermaßnahmen geworden. Im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip und auch auf die Effizienz der Förderung ist diese Entwicklung kritisch zu sehen.

Zu den Instrumenten der Wirtschaftsförderung zählen direkte Beihilfen beispielsweise für den Schiffbau, staatliche Aufträge etwa im Luft- und Raumfahrtbereich, Preisfestlegungen und -stützungen wie im Agrarbereich oder aber steuerliche Anreize wie z.B. bei der Errichtung von Windenergieanlagen.

Zur Wirkungskontrolle werden die Fördermaßnahmen insbesondere daraufhin untersucht, ob Investitionen der Unternehmen auch ohne die Beihilfen stattgefunden hätten oder erst durch diese ausgelöst wurden. Im ersten Fall wird von so genannten Mitnahmeeffekten ausgegangen, so dass die Förderung eigentlich überflüssig wäre. Oft lässt sich aber nur schwer feststellen, ob die Fördergelder "mitgenommen" wurden oder tatsächlich etwas bewirkt haben.

Fördermittel für wirtschaftspolitische Zwecke sind Subventionen und werden dementsprechend kritisiert. Der Eingriff in den marktwirtschaftlichen Prozess verursacht Preisverzerrungen und Effizienzverluste durch Mitnahmeeffekte. Die Aufbringung der umfangreichen Mittel erfordert höhere Steuern oder neue Schulden. Bei strukturpolitischen Maßnahmen wie etwa den Steinkohlesubventionen, Schiffbauhilfen oder Agrarsubventionen stellt sich die Frage, ob die vergebenen Milliardenbeträge langfristig wirklich der Strukturanpassung dienen, oder im Gegenteil überholte Strukturen zementiert haben. (Ro)