Zahlungsbilanz

In der Zahlungsbilanz werden alle wirtschaftlichen Transaktionen eines Landes mit dem Ausland erfasst. Die Zahlungsbilanz setzt sich aus mehreren Teilbilanzen zusammen. Grob gegliedert gibt es die Zweiteilung in die Leistungsbilanz einerseits und die Kapitalbilanz andererseits.

Die Leistungsbilanz setzt sich wiederum aus vier Teilbilanzen zusammen:

  • Die Handelsbilanz, in der Ausfuhr und Einfuhr von Waren erfasst werden.
  • Die Dienstleistungsbilanz, in der die Einnahmen und Ausgaben für den Außenhandel mit Dienstleistungen (größter Posten ist der Reiseverkehr) verbucht werden.
  • Die Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen (zum Beispiel die Erträge aus Kapitalanlagen im Ausland).
  • Die Bilanz der laufenden Übertragungen (größter Posten sind die Leistungen an den EU-Haushalt). In der Kapitalbilanz werden der Zufluss und der Abfluss von Kapital (Direktinvestitionen, Wertpapieranlagen) und der Kreditverkehr mit dem Ausland verbucht. Der buchungstechnische Ausgleich zwischen Leistungsbilanz und Kapitalbilanz findet in der Veränderung der Devisenreserven statt.

In der wirtschaftspolitischen Diskussion spielt das "Zahlungsbilanz-Gleichgewicht" eine wichtige Rolle. Dieser Begriff ist zwar schillernd, aber leicht missverständlich. Denn rein formal ist die Zahlungsbilanz - wie jede Bilanz - stets ausgeglichen, da sie nach dem Prinzip der doppelten Buchführung aufgebaut ist. Meist wird, wenn es um das außenwirtschaftliche Gleichgewicht geht, die Leistungsbilanz in den Blick genommen und ein Leistungsbilanzüberschuss als Zeichen einer hohen Wettbewerbskraft einer Volkswirtschaft gesehen. Hierbei gilt es jedoch zu bedenken, dass einem Leistungsbilanzüberschuss stets ein Defizit in der Kapitalbilanz (einschließlich der Devisenreserven) gegenübersteht. Kapitalabflüsse wiederum gelten als Indiz einer Standortschwäche. (Me)