Zinsabschlagsteuer

Die Zinsabschlagsteuer war eine Steuerform in Deutschland, die auf Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen wie Sparbücher, Festgelder oder Anleihen erhoben wurde. Sie wurde eingeführt, um die Steuerflucht bei Kapitaleinkünften zu verhindern und eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer der Anleger zu leisten.

Überführung in die Kapitalertragsteuer: Die Zinsabschlagsteuer wurde im Jahr 2009 durch die Kapitalertragsteuer ersetzt. Seitdem werden sämtliche Kapitalerträge, einschließlich der Zinseinkünfte, pauschal mit der Kapitalertragsteuer besteuert. Diese Umstellung war Teil einer umfassenderen Reform des deutschen Steuersystems, die auch die Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge umfasste, die pauschal mit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert werden.

Zielsetzung: Die Überführung der Zinsabschlagsteuer in die Kapitalertragsteuer zielte darauf ab, das Steuersystem zu vereinfachen und die Besteuerung von Kapitaleinkünften zu standardisieren. Sie sorgt für eine effizientere Erfassung und Besteuerung aller Arten von Kapitalerträgen und reduziert die Möglichkeiten zur Steuervermeidung.