Die wichtigsten Steuern für Privatpersonen und Unternehmen
Staat und Wirtschaftspolitik
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Privatpersonen und Unternehmen müssen in Deutschland unterschiedliche Steuern zahlen. Einen Überblick über die jeweils bedeutensten Abgaben haben wir zusammengestellt.
Als Privatperson muss man in Deutschland eine ganze Reihe Steuern an den Staat abführen. Die wichtigsten stellen wir im Folgenden vor:
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist wohl die bekannteste Abgabe in Deutschland. Belastet wird das zu versteuernde Einkommen. Die Herkunft des Einkommens ist nicht von Belang: Selbstständige oder nichtselbstständige Arbeit, Kapitalerträge (also Gewinne aus Spareinlagen, Aktien etc.) oder Einkünfte aus Vermietung von Wohnungen oder Häusern werden alle miteinbezogen. Die zu versteuernde Gesamtsumme lässt sich jedoch in bestimmten Fällen reduzieren. Steuervorteile gibt es für Alleinerziehende, Behinderte und alte Menschen. Eltern können außerdem Kinderfreibeträge geltend machen. Was nach den diversen Abzügen übrig bleibt, ist das zu versteuernde Einkommen (zvE).
Eine Ausnahme bilden Menschen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 8.820 Euro. Sie sind von der Steuer befreit. Die Höhe dieses Grundfreibetrags wird vom Staat jährlich überprüft. Darüber liegende Einkommen werden ab der Freibetragsgrenze zunächst mit 14 Prozent besteuert. Mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz. In der höchsten Steuerklasse liegt er bei 45 Prozent. Hierfür muss das zvE bei mindestens 256.303 Euro im Jahr liegen.
Kirchensteuer
Wer Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche ist, zahlt in Deutschland auf sein Einkommen Kirchensteuer. Sie wird allerdings nicht direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Stattdessen wird sie auf Basis der bezahlten Einkommensteuer berechnet. Je nach Bundesland kommen acht bis neun Prozent von diesem Wert noch einmal als Kirchensteuer zur Steuerlast hinzu.
Vermögensteuer
Die Vermögensteuer ist ein kurioser Fall der deutschen Steuergesetzgebung. Lange Jahre wurde in Deutschland das Nettovermögen besteuert. Gemeint ist damit das tatsächliche Vermögen minus Schulden und Verbindlichkeiten. Der Satz lag bei einem Prozent.
1995 äußerte das Bundesverfassungsgericht aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer. Hauptgrund: Immobilienvermögen wurde besser behandelt als andere Vermögensarten. Die Politik reagierte: Seit 1997 wird die Steuer nicht mehr erhoben. Das Vermögensteuergesetz gibt es aber weiterhin. Theoretisch könnte der Staat eines Tages wieder eine Vermögensteuer erheben, wenn die vom Verfassungsgericht geforderten Änderungen umsetzt werden.
Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Die Mehrwertsteuer (eigentlich: Umsatzsteuer) ist eine indirekte Steuer. Privatleute müssen sie nicht abführen, zahlen sie aber trotzdem. Auf die Preise der meisten Waren schlagen die Verkäufer in Deutschland 19 Prozent auf. Die Preise im Geschäft sind bereits inklusive der Umsatzsteuer. In einigen Fällen – zum Beispiel bei vielen Nahrungsmitteln, aber auch für Bücher und Zeitungen – beträgt die Steuer nur sieben Prozent. Der Händler führt die Steuer dann ans Finanzamt ab.
Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern zahlen Bürger auf viele Waren. Ähnlich wie die Mehrwertsteuer sind sie indirekte Steuern. Sie werden direkt beim Hersteller oder Händler erhoben, der sie sich über den Kaufpreis finanziert. In Deutschland gibt es unter anderem eine Bier-, Branntwein-, Kaffee- und Tabaksteuer. Bei Bier und Branntwein wird ein fester Betrag pro produziertem Hektoliter erhoben, bei Kaffee pro Kilogramm. Beim Tabak bekommt der Staat neben einem Festbetrag pro verkaufter Einheit (zum Beispiel pro Zigarette) auch noch einen prozentualen Satz, der vom Verkaufspreis abhängt.
Steuern für Unternehmen
Wer in Deutschland eine Firma gründet, muss andere Steuern abführen als ein Angestellter. Dabei gilt es zwischen zwei Unternehmensformen zu unterscheiden: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. In einer Personengesellschaft haften die Gesellschafter meist unbeschränkt, also auch mit ihrem Privatvermögen. Kapitalgesellschaften sind eigene juristische Personen, die Gesellschaftsmitglieder haften in der Regel nicht selber.
Gewerbesteuer
Betriebe müssen in Deutschland Gewerbesteuer zahlen. Ausgenommen sind nur Freiberufler wie Anwälte oder Ärzte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Steuer wird von den Kommunen erhoben, weswegen sie von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch ist.
Sie fällt auf den Gewinn eines Unternehmens an. Allerdings nur auf alles, was den gesetzlichen Freibetrag von 24.500 Euro überschreitet. Wer also 30.000 Euro Gewinn macht, muss nur für 5.500 Euro davon Gewerbesteuer zahlen. Dieser zu versteuernde Gewinn wird mit einer vom Staat festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Diese liegt aktuell bei 3,5 Prozent. Das Ergebnis nennt man Steuermessbetrag. Die Zahl wird dann wiederum mit dem Hebesatz multipliziert. Dieser kann von jeder Gemeinde eigenständig festgelegt werden und unterscheidet sich daher stark zwischen den Kommunen. 2015 lag er im Schnitt bei 455 Prozent. Nach diesem Rechenschritt erhält man den Gewerbesteuerbetrag.
Beispielrechnung: Ein Unternehmer macht 30.000 Euro Gewinn. Zieht man den Freibetrag von 24.500 Euro ab, muss er noch auf 5.500 Euro Gewerbesteuer zahlen. Die 5.500 Euro multipliziert man mit der Steuermesszahl (3,5 Prozent). Die daraus resultierenden 192,50 Euro sind der Steuermessbetrag. Der wird dann mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert: Beträgt der 400 Prozent, muss der Unternehmer also 770 Euro Gewerbesteuer zahlen.
Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
Auf jeden erzielten Euro Umsatz fallen in Deutschland 19 Prozent Steuern an, mit wenigen Ausnahmen. Wenn ein Unternehmer von anderen Firmen Leistungen bezieht, muss er auf diese 19 Prozent zahlen. Verkauft er dann das Endprodukt an den Kunden, so muss er darauf wieder 19 Prozent schlagen und diese Steuer an den Staat abführen. Die für die Vorleistung anderer Firmen gezahlte Steuer erhält er vom Staat zurück. Ein Beispiel: Ein Händler kauft vom Hersteller ein neues Handy für netto 200 Euro. Hierfür muss er 38 Euro Umsatzsteuer zusätzlich an den Hersteller zahlen. Er verkauft das Handy dann netto für 250 Euro an einen Kunden. Rechnet man die Umsatzsteuer drauf, erhält man den Preis, den der Kunde am Ende bezahlt: 297,50 Euro. 47,50 Euro muss der Händler an den Staat abführen. Er bekommt die 38 Euro, die er dem Hersteller gezahlt hat, allerdings gutgeschrieben, so dass er nur 9,50 Euro effektiv abgeführt hat.
Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer muss jede Kapitalgesellschaft zahlen. Die Berechnung ist relativ simpel. 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens (zvE) gehen an den Staat. Das zvE ist im Wesentlichen der Gewinn der Kapitalgesellschaft.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer fällt auf jegliche Kapitalerträge an. Das sind zum Beispiel Zinsen auf Spareinlagen oder Aktiendividenden. Seit 2009 müssen auch Privatanleger in bestimmten Fällen diese Steuer zahlen. Ähnlich wie bei der Körperschaftsteuer gibt es hier einen festen Steuersatz, nämlich 25 Prozent.
Einkommensteuer
Einkommensteuer müssen nur Personengesellschaften zahlen. Genau genommen zahlt aber gar nicht die Gesellschaft, sondern der Gesellschafter. Die Einkommensteuer wird hier genau wie bei einem Unselbstständigen nach dem persönlichen Steuersatz berechnet. Sie fällt auf den Gewinn an, den der Gesellschafter aus dem Unternehmen erhält.